Befähigungsanforderung
Hier finden Sie einen Überblick zu den Befähigungsanforderungen der jeweiligen Charterländer. Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bezüglich Ihrer Lizenz im Raum stehen, können Sie sich gerne telefonisch +43 3332 66 240 oder per E-Mail bei uns melden. Diese Information dient lediglich zur Orientierung. Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit, Irrtümer und Fehler ausgeschlossen.
Kroatien & Slowenien
- Kroat. Küstenpatent
- International gültiges Hochseepatent
- oder ein Patent für küstennahe Fahrt
- + Funklizenz (ausgenommen diese ist im Segelschein enthalten)
Türkei
- Kroat. Küstenpatent
- International gültiges Hochseepatent
- oder ein Patent für küstennahe Fahrt
Griechenland
- International gültiges Hochseepatent (mit Englischer Übersetzung)
- oder ein Patent für küstennahe Fahrt
- + Co-Skipper mit Skipperlizenz oder Segelerfahrung
- + Funklizenz
Italien
- International gültiges Hochseepatent
- + Funklizenz
Niederlande
- International gültiges Hochseepatent
- oder ein Patent für küstennahe Fahrt
- + Funklizenz
Spanien
- International gültiges Hochseepatent
- oder ein Patent für küstennahe Fahrt
- + Funklizenz